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VGH Bayern, 05.02.1979 - 175 XIII 78 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ArgeLandentwicklung
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Baden-Württemberg, 10.05.2012 - 7 S 1750/10
Gemeindeverbindungsstraße als gemeinschaftliche Anlage im Flurbereinigungsrecht
Eine nach § 41 Abs. 2 FlurbG erteilte Plangenehmigung steht insoweit einer Planfeststellung nach § 41 Abs. 3 FlurbG gleich, sodass damit auch der Vorausbau gemeinschaftlicher Anlagen zulässig wurde (vgl. § 42 Abs. 1 Satz 2 FlurbG;… hierzu Senat, Urt. v. 20.03.1995 - 7 S 157/95 - Nds. OVG, Urt. v. 26.10.1978 - F OVG A 187/78 -, RzF 41 IV 1; BayVGH, Urt. v. 05.02.1979 - 175 VIII 78 -, AgrarR 1979, 202). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 70 A 3.09
Flurbereinigungsverfahren; Hebung von Vorschüssen auf die Teilnehmerbeiträge; …
Die Plangenehmigung erfüllt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Vorausbau nach § 42 Abs. 1 Satz 2 FlurbG (BayVGH v. 5. Februar 1979, AgrarR 1979, 202). - VGH Bayern, 30.07.2009 - 13 AS 09.973
Flurbereinigung; einstweiliger Rechtsschutz gegen eine vorläufige Anordnung; …
Auch eine Plangenehmigung nach § 41 Abs. 4 Satz 1 FlurbG stellt eine zureichende planungsrechtliche Voraussetzung für den Vorausbau dar (z.B. BayVGH vom 5.2.1979 BayVBl 1979, 678). - VGH Bayern, 19.05.1995 - 13 AS 95.1153 Der Ausbau des Gehweges ist bereits vor der Ausführung des - noch zu erstellenden - Flurbereinigungsplanes möglich, da der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen insoweit von der Direktion für Ländliche Entwicklung W. am 12.09.1994 nach § 41 Abs. 4 Satz 1 FlurbG genehmigt worden ist und die Plangenehmigung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Vorausbau nach § 42 Abs. 1 Satz 2 FlurbG erfüllt (BayVGH vom 05.02.1979, AgrarR 1979, 202).